Informationen für Kursanbietende
Wie kann ich Kurse erfassen?
Wie stelle ich Rechnung?
Wie werden AHV-Beiträge abgerechnet?
VerhaltenskodexWie kann ich Kurse erfassen?
Sie finden hier eine Anleitung, wie Sie als Kursleiter/in Kurse erfassen und verwalten können: Anleitung Kursleitende.Wie stelle ich Rechnung?
Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende stellen nach Kursdurchführung Rechnung an den Ferienplausch Andelfingen (Mindestangaben: Name/Adresse Kursanbieter sowie Rechnungsempfänger, Rechnungsdatum, erbrachte Leistung, Kosten, Bankverbindungen). Bei der Registration ist zudem eine Selbständigkeitserklärung der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen.
Unselbständigerwerbende (Privatpersonen)
Unselbständigerwerbende verwenden zur Rechnungsstellung das Formular «Honorarrechnung». Als Beilage zum ausgefüllten Formular ist eine Kopie des Sozialversicherungsausweises oder der Krankenversicherungskarte sowie eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte einzureichen.Wie werden AHV-Beiträge abgerechnet?
Auf die Honorare von Selbständigerwerbenden werden keine AHV-Beiträge abgerechnet. Die Honorare für unselbständigerwerbende Kursanbietende unterstehen der AHV-Abrechnungspflicht. Der Ferienplausch überprüft, ob die Summe aller Kurshonorare die Grenze von jährlich CHF 2'300 übersteigt. Ist dies der Fall, so entrichtet der Kanton Zürich AHV-Beiträge auf die Gesamtsumme der Honorare.